Die Schulinspektion ist eine Abteilung des Instituts für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ). Das IfBQ ist ein Dienstleistungszentrum der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) der Freien und Hansestadt Hamburg. In ihrer Beurteilung der Schulen ist die Schulinspektion unabhängig und an keine Weisungen gebunden.
Schulinspektion
Häufige Fragen
Allgemeine Fragen
Die Schulinspektor*innen haben vielfältige berufliche Hintergründe in Schule, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie erhalten vor der selbstständigen Leitung von Inspektionen eine vier- bis sechsmonatige Ausbildung. Regelmäßig bilden sich die Schulinspektor*innen im Bereich der Schul- und Unterrichtsqualität, der wissenschaftlichen Instrumente oder auch der adressatengerechten Kommunikation fort.
Fragebogenerhebung
Bitte geben Sie die Anzahl der im Erhebungszeitraum anwesenden bzw. erreichbaren Personen an. Personen, die langfristig abwesend sind, werden nicht mitgezählt. Auch Schüler*innen, die aufgrund einer Klassenfahrt, eines Praktikums oder aufgrund von Blockunterricht abwesend sind, werden nicht mitgezählt.
Als Leitung zählen alle Mitglieder des erweiterten Schulleitungsteams inkl. z.B. GBS-Leitung, Ganztags-/Förderkoordinator*in. Bei ReBBZ sind das die Gesamtleitung, Leitung Bildungsabteilung, Leitung Beratungsabteilung sowie ggf. weitere zum Leitungsteam gehörende Personen.
Die Codes werden Ihnen per Kurier in der Woche vor Befragungsbeginn zugestellt.
Wenden Sie sich bitte bei fehlenden Codes unter Angabe der Anzahl und der Personengruppe per E-Mail an umfrage@ifbq.hamburg.de. Bitte geben Sie in der E-Mail auch an, ob es sich um Ersatz für verloren gegangene Codes handelt oder ob zusätzliche Codes für weitere, hinzugekommene Personen benötigt werden. Bitte beachten Sie: Die Anzahl der ausgegebenen Codes hat Auswirkungen auf die Rücklaufquoten.
Wenn Sie nach der Erhebung noch Codes übrighaben, vernichten Sie diese bitte. Sollten Sie im VEB eine zu hohe Zahl angegeben haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an umfrage@ifbq.hamburg.de unter Angabe der Personengruppe und der Anzahl. Wegen Krankheit übrig gebliebene Codes müssen nicht gemeldet werden.
Unser Verfahren fällt unter §28, Absatz 2 des HmbSG, insofern soll die Befragung der Schüler*innen während der Schul- bzw. Unterrichtszeit durchgeführt werden.
Die Online-Befragung kann auf allen mobilen Endgeräten durchgeführt werden (Smartphone, Tablet, Laptop, Computer). Über den QR-Code oder den Link vom Codeanschreiben sowie über den Direktlink aus der Mail kann die Online-Befragung auf schnellem Wege geöffnet werden.
Nein, diese ist durch den §28 im Hamburgischen Schulgesetz nicht nötig.
Eine rechtzeitige Information der Pädagog*innen sowie das Bereitstellen von Computerräumen in der Schule für die Befragung der Schüler*innen führt zu einer höheren Beteiligung an der Online-Befragung.
Gerne darf bei Verständnisfragen oder technischen Problemen unterstützt werden. Es dürfen jedoch keine Antworten vorgegeben werden. Ansichtsexemplare der Fragebögen können vorab eingesehen werden, sodass ggf. schwierige Formulierungen gemeinsam thematisiert werden können.
Aktuell gibt es für die Grundschulen, Sonderschulen sowie ReBBZ den Fragebogen in einfacher Sprache.
Dokumente
Die ausfüllbaren Reflexionsbögen werden Ihnen unter „Dokumente teilen“ zur Verfügung gestellt. Bitte laden Sie diese dort herunter und anschließend ausgefüllt wieder hoch.