Bei den Entwicklungsgesprächen in Kitas und in den Vorstellungsgesprächen in Schulen betrachten die pädagogischen Fachkräfte die motorischen, sprachlichen, mathematischen und andere fachbezogene Kompetenzen der Kinder. Auch überfachliche Kompetenzen (personal, motivational, sozial, lernmethodisch) werden anhand eines einheitlichen Beobachtungsbogens festgehalten.

Monitoring
Monitoring Vorstellung Viereinhalbjähriger
In Hamburg werden alle Kinder etwa anderthalb Jahre vor der geplanten Einschulung zu einem verpflichtenden Vorstellungsgespräch in die wohnortnahe Grundschule eingeladen. Kitas und Schulen arbeiten eng zusammen, um für Kinder, die Unterstützung brauchen, eine passende Förderung vor der Einschulung zu organisieren und einen guten Schulstart für alle Kinder zu ermöglichen. Das IfBQ stellt für die am Verfahren beteiligten Fachkräfte hilfreiche Informations- und Arbeitsmaterialien bereit und begleitet das Verfahren mit einem Monitoring. Das Monitoring dient dazu, allgemeine Trends zu identifizieren und Fördermaßnahmen kontinuierlich anzupassen und zu verbessern.
Wer übermittelt die Daten für das Monitoring?
- Lehrkräfte der Grundschulen
So unterstützen wir Sie beim Monitoring der Vorstellung Viereinhalbjähriger
Das IfBQ stellt alle erforderlichen Diagnoseinstrumente und Dokumentationsmaterialien für die Vorstellungsgespräche in Kitas und Schulen online bereit und wertet alle anonymisierten Ergebnisse der Vorstellungsgespräche zentral aus. Weitere Informationen finden Sie hier. Wir befragen zudem alle Kita- und Schulleitungen schriftlich zu ihren Erfahrungen bei der Umsetzung, um die bereitgestellten Materialien und die Kita-Schule-Kooperation weiter zu verbessern.
Dazu dient das Monitoring zur Vorstellung Viereinhalbjähriger
Ziel des Monitorings ist es, Informationen über die Zusammensetzung der Gruppe der Viereinhalbjährigen, deren überfachliche, motorische, mathematische und sprachliche Kompetenzen und mögliche Förderbedarfe zu erhalten. Durch die seit 2005 regelhafte Auswertung ist es möglich, Trends und Entwicklungen abzubilden und Handlungsbedarfe zu identifizieren.
Was geschieht mit den erhobenen Daten?
Für das Monitoring werten wir die Ergebnisse aller vorgestellten Kinder am IfBQ anonymisiert aus und erstellen Berichte für die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB). Diese sind auf dieser Homepage auch öffentlich zugänglich. Die Daten dienen außerdem dazu, parlamentarische und andere Anfragen aus Politik und Verwaltung zu beantworten.
Hintergrundinfos zu den Gesprächen in Kitas und Grundschulen
Die Schulen führen die Vorstellungsgespräche in enger Kooperation mit den pädagogischen Fachkräften der Kindertageseinrichtungen (Kitas) durch: Die Kitas bieten allen Eltern zur Vorbereitung des Schultermins ein Entwicklungsgespräch in der Kita an. Wenn die Eltern einverstanden sind, schicken die Kitas Zusammenfassungen ihrer Entwicklungsdokumentation an die zuständige Schule weiter. Die Entwicklungsgespräche in den Kitas finden vor den Herbstferien statt, die Vorstellungsgespräche in den Schulen nach den Herbstferien. Die Inhalte der Kompetenzdokumentation im Rahmen des Vorstellungsverfahrens Viereinhalbjähriger sind abgeleitet aus den Bildungsleitlinien für Hamburger Kitas und dem Bildungsprogramm für Hamburger Vorschulklassen.
Das Hamburger Vorstellungsverfahren ist bewusst nicht als Test angelegt, sondern als ein standardisiertes Verfahren. Eltern und Kinder sollen nicht durch ein „Test-Setting“ verunsichert werden. Die Kinder können beim Schulbesuch zeigen, was sie schon können. Sie werden bestärkt und ermutigt, davon ausgehend weiter zu lernen und so eine positive, zuversichtliche Haltung in Bezug auf den Schulstart einzunehmen.
Anhand eines Protokollbogens dokumentieren die pädagogischen Fachkräfte für jedes Kind wichtige Aspekte seines Entwicklungsstandes. Wenn Hinweise für besonderen sprachlichen Förderbedarf bestehen, kommt zusätzlich das diagnostische Verfahren „Bildimpuls“ zum Einsatz. Dabei schätzen die Lehrer*innen den Sprachstand der Kinder mittels standardisierter Beobachtungskriterien anhand von Bildfolgen mit kleinen Geschichten ein.
Die Kinder, bei denen die Lehrer*innen im Rahmen des Vorstellungsverfahrens einen ausgeprägten Sprachförderbedarf in der deutschen Sprache feststellen, nehmen im letzten Jahr vor der Einschulung verbindlich an Fördermaßnahmen in einer Vorschulklasse oder Kita teil (nach § 28a des Hamburger Schulgesetzes) – mit dem Ziel, zu Schulbeginn an einem Gespräch in deutscher Sprache aktiv teilnehmen und dem Unterricht folgen zu können. Für Kinder, bei denen ein ausgeprägter Förderbedarf bei der Sprachentwicklung in der deutschen Sprache festgestellt wird, organisieren Schulen und zum Teil auch Kitas regelmäßig stattfindende Sprachfördermaßnahmen im Vorschuljahr. An diesen nehmen die Kinder verpflichtend teil.
Die Vorteile des Verfahrens auf einen Blick
- Kooperation zwischen Kitas und Schulen wird verbessert
- Kitas und Schulen arbeiten nach einheitlichen Kriterien
- Schulen erhalten frühzeitig differenzierte und ausführlichere Informationen bezüglich der Kompetenzen und Förderbedarfe der zukünftigen Schulkinder
- Eltern werden gut über Möglichkeiten zur Unterstützung ihrer Kinder beraten
- im Bedarfsfall wird eine frühzeitige Förderplanung möglich
- Kinder machen eine positive erste Erfahrung mit Schule