
Monitoring
Monitoring Lernförderung
Das IfBQ begleitet die Angebote zur Lernförderung nach § 45 HmbSG mit einem Monitoring. Unser Ziel: Informationen zu generieren, die der BSFB dazu dienen, die Fördermaßnahmen weiterzuentwickeln. Ihre Daten helfen, die Angebote der Lernförderung in Zukunft zu optimieren.
Wer gibt die Daten ein?
- Verwaltungskräfte in den Schulbüros
- Förderkoordinationen oder Schulleitungen
Welche Daten werden erhoben?
Erhoben werden Daten zur Anzahl der Schüler*innen mit Lernförderbedarf und zu den Lernförderfächern sowie zum Umfang und zur Durchführung der Förderangebote. Zudem erfassen wir, wie Sie an Ihrer Schule die Ressourcen für die Lernförderung verwenden, Konzepte umsetzen und welche Erfolge die Fördermaßnahmen erzielen. Seit dem Schuljahr 2019/20 werden im Rahmen des Lernfördermonitorings außerdem Daten zur Ressourcenverwendung für die sonderpädagogische Förderung nach § 12 HmbSG erhoben.
Wie werden die Daten erhoben?
Die Daten zu den Lernförderbedarfen, -fächern und -stunden werden halbjährlich über DiViS (Digitale Verwaltung in Schulen) eingepflegt.
Die Daten zur Umsetzung der Lernförderung sowie zur Ressourcenverwendung werden jährlich zum Ende des Schuljahres via Onlinefragebogen („Bilanzierungsbogen der Lernförderung“) über das Lernförderportal des IfBQ abgefragt.
Das gesamte Vorgehen ist mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Alle Auswertungen erfolgen anonymisiert.
Wer wertet die Daten aus?
Das IfBQ wertet zentrale Kennzahlen zur Lernförderung aus. Dafür werden Lernförderdaten aus DiViS mit Daten der Schuljahresstatistik sowie KERMIT-Daten von der Vertrauensstelle nach § 98a HmbSG verknüpft. So können wir Aussagen über Anzahl und Anteil der Schüler*innen treffen, die Lern- oder Sprachförderung erhalten, über ihre Kompetenzentwicklungen in Abhängigkeit verschiedener Merkmale, über ihre Förderverläufe, über Schwierigkeiten bei der schulinternen Umsetzung der Lernförderung sowie über die Menge und Art der Ressourcenverwendung.
Was geschieht mit den Daten?
Die Ergebnisse werden der Behördenleitung jährlich als Grundlage für Steuerungs- und Handlungsentscheidungen bereitgestellt. Alle drei Jahre veröffentlichen wir online einen freizugänglicher Bericht Schulen und Schulaufsichtsbeamt*innen erhalten jährlich schulgenaue Rückmeldungen in Form von Datenblättern:
- Das Sprachförderkennzahlenblatt enthält Daten zu den Schüler*innen an den einzelnen Schulen mit Lernförderung im Fach Deutsch sowie Daten aus dem Sprachfördermonitoring im Vergleich zu den Vorjahren sowie zu Schulen in ähnlicher sozialer Lage.
- Das §12-Datenblatt enthält Daten zur Zuweisung und Verwendung der Ressourcen für die sonderpädagogische Förderung mit Vergleichswerten zu Schulen in ähnlicher sozialer Lage.