IfBQ-Portal
Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://ifbq-portal.bsb.stadt.hamburg.de/ (intern) und https://ifbq-portal.hamburg.de/ (extern) veröffentlichten Inhalte der Schulbehörde Hamburg.
Als Träger öffentlicher Gewalt im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Bewertung durch Dataport im Oktober 2025 nach dem HmbBGG und HmbBITVO nach den Anforderungen der EN 301 549 Version 3.2.1 und der BITV 2.0 in Bezug auf den Paragraph 4.
Aufgrund der Überprüfung ist die Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Mängel nur teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Mängel beinträchtigen besonders die Barrierefreiheit des Dienstes:
Für die Anwendung gibt es bisher keine Erläuterung in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.
9.1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente
Es gibt an mehreren Stellen grafische Bedienelemente ohne Alternativtexte.
9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
Es gibt einige visuelle Überschriften, die programmatisch nicht als solche gekennzeichnet sind.
9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen
Es gibt mehrere Aufzählungen und Linklisten für deren programmatische Auszeichnung nicht die entsprechenden HTML-Strukturelemente genutzt werden.
9.1.3.1h Beschriftungen für Formularfelder programmatisch ermittelbar
Eingabefelder zur Suche und zum Filtern haben keine programmatischen Beschriftungen.
9.1.4.1 Ohne Farbe nutzbar
Verlinkungen innerhalb von Fließtexten sind visuell nicht ausreichend hervorgehoben.
9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar
In der mobilen Ansicht gibt es Probleme bei der Bedienung des Hauptmenüs mit Tastatur.
9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei Tastaturbedienung
Die Bedienung kann durch sich bei Fokuserhalt selbst öffnende Menüs im Header erschwert werden, die durchlaufen werden müssen.
Bei der Organisationsauswahl so wie bei komplexen Eingabefeldern zum Filtern kann es dazu kommen, dass der Tabulatorfokus im Hintergrund verbleibt.
9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
Bei einem Großteil der Verlinkungen im Portal fehlen ausreichend aussagekräftige Linktexte oder zusätzliche Kontextinformationen bei Screenreader-Nutzung.
9.4.1.2 Name, Rolle, ert verfügbar
Es fehlt an vielerlei Stellen eine semantische Auszeichnung für Elemente wie Buttons, die Dialoge öffnen, Akkordeon-Elemente, Formularelemente.
In der Sidebar-Navigation ist nicht deutlich, welcher Bereich gerade aktiv ist.
PDF-Dokumente
Einige der bereitgestellten PDF Dokumente sind nicht barrierefrei und PDF/UA-konform. Durch eine fehlende Tag-Struktur sind die Inhalte für assistive Technologien wie Screenreader nicht wahrnehmbar.
Weitere Anmerkungen
Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Zeitraum der Behebung
Wir sind bemüht, die Anwendung in Zukunft barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14.10.2025 erstellt und zuletzt am 14.10.2025 überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Ifbq-portal@ifbq.hamburg.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung.
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
E-Mail:
schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Post:
Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg
Hinweise zum Erstellen der Erklärung zur Barrierefreiheit:
- Die Gestaltung und der Inhalt der Erklärung erfolgt nach den Vorgaben des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlament uns Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
- Ein aussagekräftiger Titel muss vergeben werden in Word unter Datei – Eigentschaften, z.B. „Erklärung zur Barrierefreiheit OD XY“. Dieser erscheint dann als Seitentitel beim PDF-Export.
- Der kursive Text sollte vor Veröffentlichung gestrichen oder verändert werden.
- Sobald alle kursiven Hinweise bearbeitet und entfernt wurden ist das Dokument barrierefrei gestaltet. Wenn es als pdf-Dokument eingestellt werden soll, sollte es in Word bearbeitet werden und als pdf exportiert werden (Plugin notwendig, z.B. axesWord). Dann ist das pdf-Dokument ebenfalls barrierefrei.
- Bei mobilen Anwendungen muss die Erklärung auf der Website des öffentlichen Trägers bzw. juristischen Person nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 HmbBGG, die die mobile Anwendung entwickelt hat, oder zusammen mit anderen Informationen beim Herunterladen der Anwendung verfügbar sein.
- Die in der Erklärung enthaltenen Aussagen sind regelmäßig jedoch mindestens einmal jährlich, im Hinblick auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
- Gemäß § 2 Absatz 2 1. Unterabsatz HmbBITVO in Verbindung mit Abschnitt 2 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 können folgenden Angaben fakultativ in die Erklärung aufgenommen werden:
- eine Erläuterung der Bemühungen der öffentlichen Stelle um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit, z. B.:
- ihre Absicht, ein höheres Maß an Barrierefreiheit zu erreichen, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
- Abhilfemaßnahmen, die in Bezug auf nicht barrierefreie Inhalte der Websites und mobilen Anwendungen ergriffen werden sollen, mit einem Zeitrahmen für deren Verwirklichung;
- eine förmliche Bestätigung der Erklärung zur Barrierefreiheit (auf administrativer oder politischer Ebene);
- das Datum der Veröffentlichung der Website und/oder der mobilen Anwendung;
- das Datum der letzten Aktualisierung der Website und/oder der mobilen Anwendung nach einer wesentlichen inhaltlichen Überarbeitung;
- einen Link zu einem Bewertungsbericht, sofern verfügbar, insbesondere wenn der Stand der Vereinbarkeit der Website oder mobilen Anwendung als „a) vollständig vereinbar“ mit den Anforderungen angegeben ist;
- zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen und Hilfestellung für Nutzer unterstützender Technologien;
- sonstige für angemessen erachtete Inhalte.