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Monitoring Lernförderung

Häufige Fragen

Die Zugangsdaten für das Lernförderportal werden jährlich mit der Info-Mail zum Lernfördermonitoring versendet. Sie können die Zugangsdaten Ihrer Schule auch erneut ganz unkompliziert per E-Mail anfordern.

Leider nein. Derzeit werden in DiViS Daten zur Anzahl der Schüler*innen mit Anspruch auf Lernförderung, zur Anzahl der Klassenwiederholer*innen sowie zur Anzahl und Art der Förderfächer erhoben. Durch die Verknüpfung mehrerer Halb- und Schuljahre kann außerdem berechnet werden, wie viele Schüler*innen in der Lernförderung verbleiben und wie viele Schüler*innen sie in einem oder mehreren Fächern wieder verlassen haben. Angaben zur Umsetzung der Lernförderung (Anzahl und Größe der Förderkurse, Art des durchführenden Personals, freiwillige Teilnahmen etc.) werden in DiViS nicht erhoben. Diese Daten müssen aber für die jährlichen Ergebnisberichte sowie zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen vorliegen. Deshalb werden diese Angaben zusätzlich mit dem Bilanzierungsbogen abgefragt. In den letzten Jahren konnte der Bilanzierungsbogen aber bereits deutlich verschlankt werden, da viele Angaben inzwischen über DiViS ermittelt werden können.

Der neue Bilanzierungsbogen ist nur während des Erhebungszeitraums freigeschaltet. Alle staatlichen Hamburger Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien werden im Juni per E-Mail über den diesjährigen Monitoringdurchgang informiert. Die Eingabefrist endet i. d. R. mit Ende der Sommerferien. Anschließend werden alle Schulen kontaktiert, von denen noch keine oder nicht alle Daten vorliegen.

Ja, das ist während des gesamten Erhebungszeitraums für das aktuell zu bilanzierende Schuljahr möglich. Melden Sie sich dafür mit Ihren Zugangsdaten auf dem Lernförderportal an, wählen Sie den Menüpunkt "Bilanzierungsbögen" aus und klicken Sie unter "Aktueller Bilanzierungsbogen – bearbeiten" auf das ✎-Symbol. Nach Ablauf des Erhebungszeitraums stehen Ihnen alle alten Bilanzierungsbögen weiterhin zur Ansicht bereit.

In der Kurstabelle sollen alle Förderkurse, die im Rahmen der Lernförderung nach § 45 HmbSG stattfanden, eingetragen werden. Andere Kurse (z. B. additive Sprachförderung nach § 28a HmbSG) fallen nicht darunter. Wenn an Ihrer Schule Lern- und Sprachförderung in integrierten Kursen stattfinden, tragen Sie diese Kurse bitte ebenfalls in die Kurstabelle ein.

Wenn an Ihrer Schule die Lernförderung nicht im Kursformat stattfindet, müssen Sie die Kurstabelle auch nicht ausfüllen. Setzen Sie stattdessen einfach einen Haken im entsprechenden Feld oberhalb der Kurstabelle.

Mit der Kurstabelle wird u. a. die Anzahl der Schüler*innen erfasst, die einen Lernförderkurs zum Ende des Halbjahres erfolgreich wieder verlassen konnten. Mit „erfolgreich“ ist gemeint, dass die Schüler*innen mit Anspruch auf Lernförderung ihre Leistungen so sehr verbessert haben, dass sie in dem jeweiligen Fach bzw. Förderbereich keine weitere Förderung mehr benötigen. Diese Kennzahl wird für jeden Lernförderkurs erhoben, um mögliche Zusammenhänge zwischen Kursgröße oder durchführendem Personal und „Fördererfolg“ überprüfen zu können. Nicht gemeint sind Schüler*innen, die den Kurs aus anderen Gründen verlassen, z. B. aufgrund der Diagnose eines sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Der Bilanzierungsbogen beinhaltet Fragen, die nicht alle Schulen beantworten können. Die Frage nach dem Übergang von Schüler*innen mit Lernförderung in Jg. 6 in den 7. Jg. des Gymnasiums wird nur Gymnasien und Campusschulen mit Gymnasialzweig angezeigt. Die Frage nach der Ressourcenverwendung für die sonderpädagogische Förderung (WAZ bzw. Therapie- und Pflegestunden) wird nur den Schulen angezeigt, die laut KSP auch Ressourcen für diesen Bereich erhalten haben.

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