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Erklärungen zur Barrierefreiheitsprüfung
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Erklärungen zur Barrierefreiheitsprüfung

Einfache Sprache

Erklärungen zur Barrierefreiheitsprüfung

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Schul-Behörde Hamburg hat Inhalte auf 2 Internet-Seiten.
 Die Internet-Seiten sind:

  • https://ifbq-portal.bsb.stadt.hamburg.de/
     Das ist die interne Seite.
  • https://ifbq-portal.hamburg.de/
     Das ist die externe Seite.

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Inhalte auf beiden Internet-Seiten.

Wir sind ein Träger öffentlicher Gewalt.
 Das heißt:
 Wir arbeiten für die Stadt Hamburg.
 Und wir halten uns an das Gesetz.
 Das Gesetz heißt: Hamburgisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
 Die kurze Form ist: HmbBGG.
 Das steht in dem Gesetz:
 Paragraph 2.
 Unsere Internet-Seiten sollen barrierefrei sein.
 Und unsere mobilen Anwendungen sollen barrierefrei sein.
 Mobile Anwendungen sind zum Beispiel Apps für das Handy.
 Dafür gibt es Regeln.
 Die Regeln stehen im HmbBGG.
 Und die Regeln stehen in einem anderen Gesetz.
 Das Gesetz heißt: Hamburgische Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung.
 Die kurze Form ist: HmbBITVO.
 In der HmbBITVO steht:
 Alle Internet-Seiten und mobilen Anwendungen müssen barrierefrei sein.
 Das steht auch in einem EU-Gesetz.
 Das EU-Gesetz heißt: Richtlinie (EU) 2016/2102.

Erfüllt es die Anforderungen?

Das Internet soll barrierefrei sein.
 Das steht in verschiedenen Gesetzen.
 Die Gesetze heißen:

  • HmbBITVO
  • BITV
  • HmbBGG.
     In der HmbBITVO ist wichtig:

Paragraph 1.
 In der BITV ist wichtig:
 Paragraph 3, Absätze 1 bis 4.
 Und Paragraph 4.
 Die BITV wurde mit einem anderen Gesetz gemacht.
 Das Gesetz heißt: Paragraph 11 HmbBGG.

Dataport prüft im Oktober 2025:
 Halten wir uns an die Regeln?
 Die Regeln stehen in verschiedenen Gesetzen.
 Die Gesetze heißen:

  • HmbBGG
  • HmbBITVO
  • EN 301549 Version 3.2.1
  • BITV 2.0.

Dabei ist besonders Paragraph 4 wichtig.

Wir haben die Anwendung geprüft.
 Die Anwendung passt nur teilweise zu den Anforderungen.
 Es gibt Probleme.

Inhalte sind nicht barrierefrei

Diese Probleme sind besonders schlecht für die Barriere-Freiheit von dem Service:

Es gibt keine Erklärung in Gebärdensprache und Leichter Sprache.

Texte für Bedienelemente

Es gibt mehrere Bilder mit Funktionen.
Die Bilder haben keine Alternativ-Texte.

HTML-Elemente für Überschriften

Manche Überschriften sehen aus wie Überschriften.
Aber für Programme sind es keine Überschriften.

HTML-Elemente für Listen

Es gibt mehrere Aufzählungen.
 Und es gibt mehrere Link-Listen.
Die Aufzählungen und Link-Listen sind nicht richtig gemacht.
Man hat dafür nicht die richtigen HTML-Struktur-Elemente benutzt.

Formularfelder müssen beschriftet sein

Man kann Sachen suchen.
 Und man kann Sachen filtern.
 Dafür gibt es Felder.
Die Felder haben keine Namen für Programme.

Ohne Farbe nutzbar

Links im Text sehen nicht anders aus als der Text.

Ohne Maus nutzbar

Man will die Internet-Seite auf einem Handy benutzen?
Dann kann man das Haupt-Menü nicht mit der Tastatur benutzen.

Richtige Reihenfolge bei Tastatur-Bedienung

Manchmal ist die Benutzung schwierig.
 Zum Beispiel:
 Man klickt auf einen Punkt im Menü.
 Dann öffnet sich ein weiteres Menü.
 Man muss durch das Menü gehen.

Sie können eine Organisation wählen.
 Dafür müssen Sie auf ein Feld klicken.
 Manchmal bleibt der Tabulatorfokus im Hintergrund.
 Der Tabulatorfokus zeigt Ihnen:
 Welches Feld ist gerade aktiv?
 Sie können auch andere Felder benutzen.
 Damit können Sie filtern.
 Das heißt:
 Sie können bestimmte Sachen wählen.

Gute Linktexte

Viele Links auf der Internet-Seite haben keine guten Link-Texte.
Die Link-Texte sagen nicht:
 Worum geht es bei dem Link?
Und es gibt keine Infos zu den Links.
 Das ist ein Problem für Menschen mit einem Screen-Reader.

Name, Rolle, verfügbar?

Manche Teile von Internet-Seiten brauchen noch eine semantische Auszeichnung.
 Das heißt:
 Die Teile müssen für Hilfsprogramme erkennbar sein.
 Die Teile sind zum Beispiel:

  • Buttons
     Mit einem Button kann man etwas öffnen.
  • Akkordeon-Elemente
     Mit einem Akkordeon-Element kann man Texte öffnen und schließen.
  • Formular-Elemente.

Man benutzt die Sidebar-Navigation.
 Welcher Bereich ist gerade aktiv?
Das sieht man nicht.

PDF-Dateien

Die Anträge sind als PDF-Dokumente.
Die PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
Und die PDF-Dokumente sind nicht PDF/UA-konform.
 Das heißt:
Die PDF-Dokumente haben keine Tags.
 Tags sind wie Schilder für die Inhalte von einem Text.
Ein Screen-Reader kann die Inhalte von den Anträgen deshalb nicht lesen.

Mehr Infos

Es gibt Links zu anderen Internet-Seiten.
Diese Internet-Seiten sind nicht Teil von unserer Internet-Seite.
Vielleicht sind diese anderen Internet-Seiten nicht barrierefrei.

Wann wird es repariert?

Wir wollen die App barrierefrei machen.
 Alle sollen die App benutzen können.

Wann wurde die Erklärung gemacht?

Wir haben diese Erklärung am 14. Oktober 2025 gemacht.
 Wir haben die Erklärung auch an diesem Tag geprüft.

So melden Sie Barrieren

Sie haben noch Barrieren gefunden?
 Oder Sie haben Fragen zur Barriere-Freiheit?
 Dann können Sie uns das sagen.
 Schreiben Sie eine E-Mail.
 Die E-Mail-Adresse ist:
 Ifbq-portal@ifbq.hamburg.de

Schlichtungs-Verfahren

Sie haben uns Ihre Meinung gesagt.
Aber es gibt immer noch kein gutes Ergebnis?
 Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.
 Das steht im Gesetz.
 Das Gesetz heißt: Paragraph 13 a HmbBGG.
 Die Schlichtungs-Stelle hilft bei Problemen mit der Barriere-Freiheit.
 Zum Beispiel:

  • zwischen Menschen mit Behinderung
  • und öffentlichen Stellen.

Die Schlichtungs-Stelle ist kostenlos.
Sie brauchen keinen Anwalt oder eine Anwältin.
 Mehr Infos finden Sie unter:
 https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung

So können Sie die Schlichtungs-Stelle erreichen:

E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de

Post:
 Schlichtungs-Stelle HmbBGG
 c/o Öffentliche Rechts-Auskunft- und Vergleichs-Stelle
 Die kurze Form ist: ÖRA
 Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg

Infos zum Schreiben von der Erklärung zur Barriere-Freiheit:

  • Die Erklärung ist ein Text.
     Der Text ist über Barriere-Freiheit.
     Der Text muss bestimmte Sachen haben.
     Und der Text muss bestimmte Sachen sagen.
     Das steht in einem Gesetz.
     Das Gesetz heißt: Durchführungsbeschluss 2014/1523 von der EU-Kommission vom 11. Oktober 2018.
     In dem Gesetz steht:
     So muss eine Erklärung über Barriere-Freiheit aussehen.
     Das Gesetz gehört zu einem anderen Gesetz.
     Das andere Gesetz heißt: Richtlinie 2016/2102 von der EU.
     In dem anderen Gesetz steht:
     Internet-Seiten und Apps von Behörden müssen barrierefrei sein.
  • Das Dokument braucht einen Titel.
     Der Titel muss genau sein.
     Zum Beispiel: Erklärung zur Barriere-Freiheit OD XY.
     Sie können den Titel in Word eintragen.
     Klicken Sie dafür auf Datei und dann auf Eigenschaften.
     Dann wird der Titel beim PDF-Export als Seiten-Titel benutzt.
  • Der Text in Kursivschrift muss vor der Veröffentlichung weggemacht oder geändert werden.
  • Sie haben alle Hinweise in Kursivschrift bearbeitet?
     Und Sie haben alle Hinweise in Kursivschrift entfernt?
     Dann ist das Dokument barrierefrei.
     Sie wollen das Dokument als PDF-Dokument machen?
     Dann müssen Sie es in Word bearbeiten.
     Und Sie müssen es als PDF exportieren.
     Dafür brauchen Sie ein Plugin.
     Ein Plugin ist ein Programm.
     Das Programm hilft einem anderen Programm.
     Ein Beispiel für ein Plugin ist: axesWord.
     Dann ist das PDF-Dokument auch barrierefrei.
  • Eine mobile Anwendung ist ein Programm für ein Handy.
     Die mobilen Anwendungen sind von einer öffentlichen Stelle.
     Oder die mobilen Anwendungen sind von einer juristischen Person nach Paragraph 2 Absatz 1 Nummer 2 HmbBGG.
     Dann muss es eine Erklärung geben.
     Die Erklärung muss auf der Internet-Seite von der öffentlichen Stelle sein.
     Oder die Erklärung muss auf der Internet-Seite von der juristischen Person sein.
     Man kann die mobilen Anwendungen herunterladen.
     Dann muss es auch eine Erklärung geben.
  • Sie müssen die Infos in der Erklärung immer wieder prüfen.
     Stimmt alles noch?
     Das müssen Sie mindestens einmal im Jahr prüfen.

Manche Infos können Sie in die Erklärung schreiben.
 Das steht in:

  • Paragraph 2 Absatz 21. Unter-Absatz HmbBITVO
  • Abschnitt 2 vom Anhang vom Durchführungsbeschluss.
     Die Zahl ist:
     EU 2018/1523.

Die öffentliche Stelle will die digitale Barriere-Freiheit besser machen.
 Dafür tut die öffentliche Stelle verschiedene Sachen.
 Zum Beispiel:

Paragraph Wir wollen mehr Barriere-Freiheit haben.
 Das soll mehr sein als im Gesetz steht.

Paragraph Was soll man ändern?
 Und wie viel Zeit hat man dafür?
 Die Internet-Seite und die mobilen Programme sollen barrierefrei sein.

  • Eine Bestätigung von der Erklärung zur Barriere-Freiheit.
     Das heißt:
     Jemand sagt:
     Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist richtig.
     Das kann zum Beispiel eine Behörde oder ein Politiker machen.

o das Datum von der Veröffentlichung von der Internet-Seite und/oder der mobilen Anwendung.

  • das Datum von der letzten Änderung von der Internet-Seite.
     Und das Datum von der letzten Änderung von der mobilen Anwendung.
     Die mobilen Anwendung ist zum Beispiel eine App.
     Die Inhalte wurden dabei sehr geändert.

Vielleicht gibt es einen Bewertungs-Bericht.
 Das ist ein Text.
 In dem Text steht:
 Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
 Oder wie barrierefrei ist die App?
 Vielleicht steht in dem Text auch:
 Die Internet-Seite oder App ist a) vollständig vereinbar.
 Das heißt:
 Die Internet-Seite oder App hält sich an alle Regeln für Barriere-Freiheit.
 Dann muss man den Link zu dem Text hier schreiben.

  • Hilfe am Telefon für Menschen mit Behinderungen
  • Hilfe für Menschen, die mit Hilfsmitteln arbeiten.
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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Institut für Bildungsmonitoring und
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Beltgens Garten 25
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Montag 14:30 – 16:30 Uhr
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