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LIFT

Häufige Fragen

LIFT - Inhaltliche FAQs

In Kooperation mit dem Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) und der Technischen Universität Chemnitz (TUC) hat das IfBQ LIFT entwickelt, um den Schulen ein Instrument zur Erfassung der basalen Lesefertigkeit von Schüler*innen zur Verfügung zu stellen.

Ja, die Ergebnisse können ab dem Sj. 2025/26 genutzt werden. In Verfahren mit Hamburger Normstichproben (LIFT) liegen die Prozentranggrenzen bei ≤ 15 (für die Feststellung von Sprachförderbedarf nach § 28a HmbSG und für die Zuordnung „Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeit im Lesen“) bzw. unterhalb des Prozentrangs 10 (für die Zuordnung „Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen“ und „Schülerinnen und Schüler mit besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen“). Für Testungen mit LIFT Ende Jahrgangsstufe 1 bis Mitte Jahrgangsstufe 2 ist das Ergebnis des Worttests entscheidend, für Testungen ab Ende der Jahrgangsstufe 2 ist das Ergebnis des Satztests entscheidend.

Die Prozentranggrenzen unterscheiden sich damit zu Verfahren mit bundesweiter Normstichprobe (SLS, ELFE): Prozentranggrenzen bei 10 (für die Feststellung von Sprachförderbedarf nach § 28a HmbSG und für die Zuordnung „Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeit im Lesen“) bzw. unterhalb des Prozentrangs 5 (für die Zuordnung „Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen“ und „Schülerinnen und Schüler mit besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen“).

Nein, Sie können als Lehrkraft selbst entscheiden, ob Sie nur den Wort- und/oder Satztest einsetzen. Zwei Beispiele: Reicht die Leseflüssigkeit von Schüler*innen für den Satztest noch nicht aus, können Sie ausschließlich den Worttest einsetzen. Sind die Leser*innen Ihrer Klasse so stark, dass sie der Worttest langweilen würde, können Sie ausschließlich den Satztest einsetzen. In den Rückmeldungen können Lernverläufe allerdings nur bei mehreren Testzeitpunkten einer Testform abgebildet werden.

Für die Zuordnung zu den Personengruppen „Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen“, „Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen“ und „Schülerinnen und Schüler mit besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen“ ist für Testungen Ende Jahrgangsstufe 1 bis Mitte Jahrgangsstufe 2 das Ergebnis des Worttests entscheidend, für Testungen ab Ende der Jahrgangsstufe 2 ist das Ergebnis des Satztests entscheidend.

Die Ergebnisse aus der Normierung haben gezeigt, dass der Satztest für Schüler*innen Ende Klasse 1 noch zu schwer ist. Wir empfehlen daher nicht den Einsatz des Satztests am Ende von Klasse 1. Starke Schüler*innen der 1. und 2. Klasse, die sich mit dem Worttest langweilen oder unterfordert fühlen, können gerne zusätzlich mit dem Satztest getestet werden.

Ein abweichendes Testergebnis kann zum Beispiel durch eine zu sorgfältige Bearbeitung der Items, eine geringe Testmotivation oder die aktuelle Tagesform bedingt sein. Sie können den Test bei Bedarf wiederholen und das neue Ergebnis eintragen.

LIFT ist ein sogenannter Speedtest. Die teilnehmenden Schüler*innen sollen dabei so viele Testaufgaben wie möglich innerhalb der vorgegebenen Zeit bearbeiten. Es ist nicht zu erwarten, dass sie alle Aufgaben in der Zeit schaffen.

Für den Worttest liegt die Ratewahrscheinlichkeit bei 25% und für den Satztest bei 50%. In der Rückmeldung sehen Sie die Anzahl der gemachten Fehler. Haben die Schüler*innen mehr Wörter und Sätze richtig als falsch beurteilt, lässt sich das Testergebnis gut interpretieren. Wurde hingegen ein Viertel der bearbeiteten Wörter oder die Hälfte der bearbeiteten Sätze falsch beurteilt, kann von einem Rateverhalten der Schüler*innen ausgegangen werden. Sie können sich dies auch in der Spalte „Anmerkungen“ in der Eingabemaske notieren, da es für Sie wichtig bei der Interpretation des Testergebnisses ist.
In den Rückmeldungen sehen Sie, dass für die betroffenen Schüler*innen kein Prozentrang und Referenzniveau ausgegeben und stattdessen ein „n.z.“ (nicht zuverlässig) vermerkt wird. Sie sollten in diesem Fall prüfen, ob das Testergebnis zu der eigentlichen Leseleistung des/ der Schüler*in passt. Wenn Sie feststellen, dass das Raten aufgrund einer zu niedrigen Testmotivation auftrat, können Sie den Test wiederholen. Sollten zu geringe Vorläuferkompetenzen der Grund sein, könnte man diese durch weitere individualdiagnostische Verfahren, wie zum Beispiel BAKO 1-4, erheben.

Für einen Leseflüssigkeitstest wie LIFT sollten die Wörter vorher nicht geübt werden, weil damit die Ergebnisse für die Kinder verfälscht würden und der Test seine Aussagekraft zur Lesefertigkeit in der Sprache Deutsch verliert. 

Bedenkenswert ist auch, dass Sprachkompetenz und ein basaler Wortschatz eine zentrale Voraussetzung dafür sind, dass Leseflüssigkeit überhaupt entstehen kann. Studien zeigen z.B. einen direkten Zusammenhang zwischen Wortschatz und Wortlesen: Je besser Wortschatzumfang und -organisation, desto schneller und genauer können Wörter gelesen werden, was die Leseflüssigkeit erhöht. In Handreichungen und fachdidaktischen Zusammenhängen wird daher betont, dass der Aufbau eines grundlegenden Wortschatzes und eines Sichtwortschatzes eine zentrale Grundlage für automatisiertes Lesen auf Wort- und Satzebene ist.  Vor dem Hintergrund ist es sicherlich sinnvoll, gezielt den Wortschatz der Kinder (insbesondere mit DAZ und DAF-Hintergrund sowie mit unzureichender Sprachkompetenz in Deutsch) bereits im Elementarbereich und dann in der Grundschule aufzubauen, jedoch nicht um gezielt Testwörter lösen zu können, sondern um den Aufbau einer umfassenden Literalität der Schüler*innen zu unterstützen. In der Folge einer gezielten Wortschatzarbeit wird dann auch über die Zeit die Leseflüssigkeit steigen. Es hilft den Kindern also gar nicht, einzelne Wörter für den Test isoliert vorab zu lernen. Vielmehr sollte der Wortschatz gezielt und im Zusammenspiel mit anderen Kompetenzen (z.B. durch Vorlesen, durch Gesprächssituationen, Bildkarten, kurze Texte etc.) aufgebaut werden.

Eine Lösungshäufigkeit (Anzahl richtig / Anzahl bearbeitet) im Satztest von ≤ 0,50 bzw. im Worttest von ≤ 0,25 ist ein Hinweis auf eine mangelnde basale Lesefertigkeit (Leseflüssigkeit) oder extreme Ungenauigkeiten bzw. eine fehlende Motivation bei der Aufgabenbearbeitung. In diesem Fall wird für die/den jeweilige/n Schüler*in ein n.z. (= nicht zuverlässig) statt eines Prozentrangs und eines Referenzniveaus vermerkt. Wenn das Ergebnis stark von der im laufenden Unterricht beobachteten basalen Lesefertigkeit abweicht und eine geringe Testmotivation vermutet wird, kann der Test wiederholt und das Ergebnis neu eingetragen werden. Wenn hingegen eine zu geringe basale Lesefertigkeit vermutet wird, deutet das nicht valide Ergebnis auf einen Prozentrang < 10 hin. In diesem Fall können Sie das Ergebnis für die Anträge von Förder- und Unterstützungsmaßnahmen nutzen. Bei einer zu geringen basalen Lesefertigkeit können ergänzend die Vorläuferfähigkeiten durch weitere individualdiagnostische Verfahren, wie zum Beispiel BAKO 1-4, erhoben werden.

Alle Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach § 12 HmbSG, die zielgleich beschult werden, nehmen an Testverfahren teil. Wenn ein Test für alle verbindlich ist, ist er es auch für zielgleich beschulte Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbindlich durchzuführen. 

Für alle zieldifferent beschulten Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach § 12 HmbSG entscheidet die Lehrkraft in Abhängigkeit von der Zielsetzung. Der Einsatz von LIFT als individualdiagnostisches Instrument als Grundlage für die Förderung kann auch für zieldifferent beschulte Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sinnvoll sein. 

LIFT-Ergebnisse können genutzt werden für: 

  • Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, zu der auch immer Schulleistungen in den Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen gehören.
  • Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf können auch zur Personengruppe mit (besonderen) Schwierigkeiten im Lesen gehören, wenn diese Schwierigkeiten nicht ursächlich auf den sonderpädagogischen Förderbedarf zurückzuführen sind.
  • Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf können auch Sprachförderung nach § 28a HmbSG erhalten. Ausnahme: Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf „Sprache“. Diese Gruppe benötigt eine spezifische, umfängliche Förderung, die nicht durch eine Sprachförderung nach § 28a HmbSG erfolgen kann. 

Nein, das Abschneiden im Wort- und Satztest ist nicht direkt miteinander vergleichbar. Die Rohwerte unterscheiden sich in der Regel. Theoretisch mitteln sich in der Gesamtstichprobe die Prozentränge, im individuellen Ergebnis können aber auch diese voneinander abweichen.

Mögliche Gründe dafür sind:

- die unterschiedlichen Testdurchführungszeiten (Worttest zwei Minuten, Satztest drei Minuten).

- starke Leser*innen können im Satztest eine schnellere Lesezeit erreichen, weil sie unbekannte Wörter möglicherweise aus dem Kontext erschließen können.

- die Testmotivation, Störungen bei der Durchführung, zu genaues Überlegen bei einzelnen Aufgaben.

- unterschiedliche Bearbeitungsstile: Manche Kinder bevorzugen die bildgestützten Formate, andere kommen mit den Satztest besser zurecht.

Die basale Lesefertigkeit wird deshalb unterschiedlich (in zwei Formaten) erfasst. Im Worttest geht es um das Erkennen und Dekodieren von einzelnen Wörtern. Im Satztest müssen Aussagen semantisch-logisch geprüft und als inhaltlich richtig oder falsch bewertet werden.

Dennoch sieht man im Vergleich aller Schüler*innen: Der Worttest ist in der Regel leichter zu bearbeiten, der Satztest ist in der Regel für die Schüler*innen etwas schwerer.

Aus den genannten Gründen können dennoch die Ergebnisse entgegen der Erwartung für einzelne Schüler*innen im Satztest stärker ausfallen als im Worttest.

LIFT - Organisatorische FAQs

Für die BiSS-Lesetrainingsschulen wird der Test einmal pro Schulhalbjahr durchgeführt. Der erste Testzeitraum ist im Dezember/Januar. Die zweite Testung soll im Mai/Juni stattfinden.

LIFT wurde Mitte (Dezember/Januar) und Ende (Mai/Juni) des Schuljahres normiert. Wir empfehlen, den Test zu diesen Zeitpunkten durchzuführen, um möglichst exakte Vergleichswerte zu erhalten.

Bei einer Testung am Anfang des Schuljahres wird die Normentabelle vom Ende des vorherigen Jahrganges herangezogen.

LIFT kann auch am Anfang des Schuljahres durchgeführt werden. Bei einer Testung am Anfang des Schuljahres wird die Normentabelle vom Ende des vorherigen Jahrganges herangezogen. Wenn Sie z.B. Anfang Klasse 6 testen, werden automatisch die Normen von Ende Klasse 5 verwendet.

Schulen, die am BiSS-Lesetraining teilnehmen, müssen verbindlich zur Mitte (Jan./Dez.) und zum Ende (Mai/Jun.) eines Schuljahres testen.

LIFT liegt in zwei Parallelformen A und B vor. Diese Formen enthalten unterschiedliche Sätze/Wörter. Sie können innerhalb Ihrer Klasse die Heftversion A und B parallel verteilen, um ein Abschreiben zu verhindern. Zudem können Sie die verschiedenen Versionen auch pro Halbjahr tauschen.

Im Rahmen des BiSS-Lesetrainings ist eine Lernverlaufsdiagnostik zur Mitte und zum Ende eines Schuljahres verbindlich durchzuführen. Mit LIFT steht den Schulen ein kostenloses, in Hamburg normiertes Verfahren zur Verfügung.  

Allgemein liegt die Ausgestaltung der Lesediagnostik in der Verantwortung der Einzelschulen. Sie erstellen in der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der zuständigen Schulaufsicht ein Konzept für die Sprachförderarbeit, in welchem Sie den Einsatz diagnostischer Verfahren zur Ermittlung der mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnisse und -fähigkeiten festlegen. Vorgegeben ist im Sprachförderkonzept für alle zu fördernden Schüler*innen eine Testung der Lernausgangslage. Die Leseförderung soll diagnosebasiert erfolgen (Hamburger Sprachförderkonzept).

Sobald die Lernbeobachtungen auf Schwierigkeiten oder auf besondere Schwierigkeiten (§ 4 Absatz 2 VO Notenschutz) im Lesen hinweisen, wird – mittels LIFT oder ELFE II – geprüft, ob eine Zuordnung zur Personengruppe Schüler*innen mit (besonderen) Schwierigkeiten im Lesen erforderlich ist. Hierfür müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, nicht nur ein Testergebnis. Wenn diese Zuordnung erfolgt ist, erfolgt die Überprüfung der Entwicklung und damit auch der Zuordnung zweimal im Schuljahr jeweils zum Ende des Schuljahres mit LIFT oder ELFE II. Diese Durchführung ist in der Handreichung Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten oder besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, S. 25 festgelegt. Die Handreichung ist als Verwaltungsvorschrift bindend.

Die Einsatzzeiträume wurden auf das jeweilige Ende des Schulhalbjahres festgelegt, um der gesetzlichen Vorgabe bzw. der Verordnungsvorgabe einer mindestens zwölfmonatigen Förderung und eines sechsmonatigen Nachteilsausgleichs für die Gewährung von Notenschutz und dessen Bindung an Schul(halb)jahre zu entsprechen. In diesen Turnus ist die Diagnostik für die Personengruppe zu überführen, selbst wenn auf der Basis der stetig erfolgenden Lernbeobachtungen ein Testverfahren im laufenden Schulhalbjahr eingesetzt wird, um individualdiagnostische Informationen zu erhalten.

LIFT - Technische FAQs

Nein, der Name und Geburtsmonat werden als besondere Kategorien von personenbezogenen Daten nicht an das IfBQ übermittelt. Für die Kommunikation mit dem IfBQ verwenden Sie bitte den BiSS-Code zur Pseudonymisierung. Sie finden den Code, wenn Sie die Maus über den Namen der Schüler*innen führen.

Ja. Die Eingabemaske sowie die Rückmeldungen stehen nur berechtigten Personen zur Verfügung. Für die Nutzung gibt es verschiedene Rollen, die verschiedene Rechte haben.

Die Schulleitung, Abteilungsleitung (Didaktische Leitung), Fachleitung Deutsch, Förderkoordination, Sprachlernberatung, LIFT-Beauftragte sowie die Deutsch Fachlehrkräfte und Klassenlehrkräfte haben Zugriff auf die Maske und können Ergebnisse eintragen. Für diesen Personenkreis steht in der Eingabemaske die Individualrückmeldung und Klassenrückmeldung direkt nach der Eingabe zum Download bereit.

Sie können die Ergebnisse von LIFT bis zu einem Monat nach Ablauf des jeweils aktuellen Testzeitraumes eingeben. Für die Testzeiträume ergeben sich somit die folgenden Dokumentationsfristen:

  • Anfang (Aug./Sep.): bis 31. Oktober
  • Mitte (Dez./Jan.): bis 28./29. Februar
  • Ende (Mai/Jun.): bis 31. Juli

Sobald die Frist abgelaufen ist, können keine Einträge mehr vorgenommen oder verändert werden. Sie können aber die Ergebnisse der vergangen Testzeiträume jederzeit einsehen, indem Sie in den Zeiträumen die Ansicht wechseln.

Die Klassenübersicht enthält die Namen der Schüler*innen, welche laut DiViS zum aktuellen Zeitpunkt die Klasse besuchen (tagesaktueller Abzug). Falls ein/e Schüler*in nicht in der Liste zu finden ist oder der Name abweicht, kann er/sie über das Feld „Schüler*in hinzufügen“ manuell zu einer Klasse hinzugefügt werden.

Über die Spalte „Aktionen“ können Sie Änderungen an den manuell hinzugefügten Schüler*innen vornehmen:

Symbol Mülleimer: Manuell angelegte Schüler*innen können wieder gelöscht werden.

Symbol Stift: Manuell angelegte Schüler*innen können bearbeitet werden.

Symbol Kreis mit Pfeilen: Wird der/die Schüler*in später in DiViS angelegt und erscheint dann doppelt in der Eingabemaske, können die Schüler*innen über den Kreis synchronisiert werden. Testergebnisse werden vom manuell angelegten Schüler*in übernommen. Der/die manuell angelegte Schüler*in wird im Anschluss gelöscht. Sie müssen die Synchronisation vornehmen, damit bei weiteren Testzeitpunkten die Ergebnisse verknüpft und Lernverläufe abgebildet werden können.

Der Klassenname sowie Vor- und Nachname werden aus DiViS übertragen. Achten Sie darauf, dass alle Angaben in DiViS korrekt hinterlegt sind und aktualisieren Sie Veränderungen. Beachten Sie, dass Änderungen, die Sie in DiViS vornehmen, erst am nächsten Tag aktualisiert werden.

Wenn Sie diese Meldung erhalten, sind Sie nicht dazu berechtigt, die Inhalte zu sehen oder zu nutzen. Einen berechtigen Zugriff haben folgende Personen:

  • Schulleitung, Abteilungsleitung (Didaktische Leitung), Förderkoordination
  • Deutsch Fachlehrkräfte, Klassenlehrkräfte
  • Sprachlernberatung, Fachleitung Deutsch, LIFT-Beauftragte*r

Die Schulleitung muss die Personengruppen Sprachlernberatung, Fachleitung Deutsch, sowie LIFT-Beauftragte*r eigenständig freischalten. Personen mit dieser Rolle sehen die Daten aller Schüler*innen Ihrer Schule in der LIFT Dateneingabe. Wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Die Schulleitung kann die Freischaltung unter „Zugriffsrechte verwalten“ vornehmen.

Bitte achten Sie darauf DiViS korrekt zu pflegen. Die Daten für die Eingabemaske werden aus DiViS gezogen und alle 24 Stunden aktualisiert. Wenn eine Klassenbezeichnung nicht korrekt angezeigt wird, z.B. „Schildkrö“ statt „Schildkröte“ liegt es daran, dass der Eintrag in DiViS nicht korrekt vermerkt ist.

Die Dateneingabe ist für die Testzeitpunkte Anfang und Mitte Jahrgang 1nicht möglich, da LIFT erst ab Testzeitpunkt Ende Jahrgang 1 durchgeführt werden kann. 

Die Daten werden auf Individualebene von Klassenstufe 1-4 bzw. von Klassenstufe 5-9 gespeichert und sind in den Individual- und Klassenrückmeldungen im IfBQ-Portal einsehbar. Die Ergebnisse der Testungen in Jahrgang 4 sind auch für die weiterführende Schule sichtbar. 

Für die Personengruppe der Schüler*innen mit (besonderen) Schwierigkeiten sollte im Schülerbogen der Förderplan abgelegt werden, in dem das Testergebnis notiert ist. Es geht nur um die Personengruppe, nicht um alle Schüler*innen, die mit LIFT getestet wurden. Für die Gewährung von Notenschutz ist die Aufbewahrung der Testergebnisse im Schülerbogen bis drei Jahre nach Verlassen der allgemeinen Schule, also nach Jahrgang 10/11/12/13 erforderlich.

Soweit ein Testbogen ausgedruckt wird, gehört er in die Förderakte, die einige Schulen zusätzlich zum Schülerbogen führen. Das Ausdrucken ist nicht erforderlich.

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin die Schule verlässt und in DiViS ausgetragen wird, sehen Sie die Ergebnisse auch in den LIFT-Ergebnisrückmeldungen nicht mehr. 

Ist die neue Schule eine Hamburger Schule kann sie die LIFT-Ergebnisse des letzten Schuljahres einsehen. Ist die neue Schule keine Hamburger Schule, werden die LIFT-Ergebnisse automatisch gelöscht, sobald der/die Schüler*in in DiViS gelöscht wird. Eine nachträgliche Widerherstellung der LIFT-Ergebnisse ist nicht möglich.

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