In Kooperation mit dem Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) und der Technischen Universität Chemnitz (TUC) hat das IfBQ LIFT entwickelt, um den Schulen ein Instrument zur Erfassung der basalen Lesefertigkeit von Schüler*innen zur Verfügung zu stellen.
LIFT
Häufige Fragen
Nein, der Name und Geburtsmonat werden als besondere Kategorien von personenbezogenen Daten nicht an das IfBQ übermittelt. Für die Kommunikation mit dem IfBQ verwenden Sie bitte den BiSS-Code zur Pseudonymisierung. Sie finden den Code, wenn Sie die Maus über den Namen der Schüler*innen führen.
LIFT liegt in zwei Parallelformen A und B vor. Diese Formen enthalten unterschiedliche Sätze/Wörter. Sie können innerhalb Ihrer Klasse die Heftversion A und B parallel verteilen, um ein Abschreiben zu verhindern.
Nein, Sie können als Lehrkraft selbst entscheiden, ob Sie nur den Wort- und/oder Satztest einsetzen. Zwei Beispiele: Reicht die Leseflüssigkeit von Schüler*innen für den Satztest noch nicht aus, können Sie ausschließlich den Worttest einsetzen. Sind die Leser*innen Ihrer Klasse so stark, dass sie der Worttest langweilen würde, können Sie ausschließlich den Satztest einsetzten. In den Rückmeldungen können Lernverläufe allerdings nur bei mehreren Testzeitpunkten einer Testform abgebildet werden.
Für die Zuordnung zu den Personengruppen „Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen“, „Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen“ und „Schülerinnen und Schüler mit besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen“ ist für Testungen Ende Jahrgangsstufe 1 bis Mitte Jahrgangsstufe 2 das Ergebnis des Worttests entscheidend, für Testungen ab Ende der Jahrgangsstufe 2 ist das Ergebnis des Satztests entscheidend.
Ja. Die Eingabemaske sowie die Rückmeldungen stehen nur berechtigten Personen zur Verfügung. Für die Nutzung gibt es verschiedene Rollen, die verschiedene Rechte haben.
Die Schulleitung, Abteilungsleitung (Didaktische Leitung), Fachleitung Deutsch, Förderkoordination, Sprachlernberatung, LIFT-Beauftragte sowie die Deutsch Fachlehrkräfte und Klassenlehrkräfte haben Zugriff auf die Maske und können Ergebnisse eintragen. Für diesen Personenkreis steht in der Eingabemaske die Individualrückmeldung und Klassenrückmeldung direkt nach der Eingabe zum Download bereit.
Ja, die Ergebnisse können ab dem Sj. 2025/26 für Förderanträge genutzt werden. In Verfahren mit Hamburger Normstichproben (LIFT) liegen die Prozentranggrenzen bei 15 (für die Feststellung von Sprachförderbedarf nach § 28a HmbSG und für die Zuordnung „Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeit im Lesen“) bzw. unterhalb des Prozentrangs 10 (für die Zuordnung „Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen“ und „Schülerinnen und Schüler mit besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen“). Für Testungen mit LIFT Ende Jahrgangsstufe 1 bis Mitte Jahrgangsstufe 2 ist das Ergebnis des Worttests entscheidend, für Testungen ab Ende der Jahrgangsstufe 2 ist das Ergebnis des Satztests entscheidend. Weitere Hinweise finden Sie in dieser Handreichung auf hamburg.de.
Ein abweichendes Testergebnis kann zum Beispiel durch eine zu sorgfältige Bearbeitung der Items, eine geringe Testmotivation oder die aktuelle Tagesform bedingt sein. Sie können den Test bei Bedarf wiederholen.
Für die BiSS-Schulen wird der Test einmal pro Schulhalbjahr durchgeführt. Der erste Testzeitraum ist im Dezember/Januar. Die zweite Testung soll im Mai/Juni stattfinden.
LIFT wurde Mitte (Dezember/Januar) und Ende (Mai/Juni) des Schuljahres normiert. Wir empfehlen, den Test zu diesen Zeitpunkten durchzuführen, um möglichst exakte Vergleichswerte zu erhalten.
Bei einer Testung am Anfang des Schuljahres wird die Normentabelle vom Ende des vorherigen Jahrganges herangezogen. Wählen Sie bei der Dateneingabe innerhalb eines Schuljahres im Zeitstrahl aus, ob Sie den Test am Anfang, in der Mitte oder am Ende eines Schuljahres durchgeführt haben.
Die Ergebnisse aus der Normierung haben gezeigt, dass der Satztest für Schüler*innen Ende Klasse 1 noch zu schwer ist. Wir empfehlen daher nicht den Einsatz des Satztests in Klasse 1. Starke Schüler*innen der 1. und 2. Klasse, die sich mit dem Worttest langweilen oder unterfordert fühlen, können gerne zusätzlich mit dem Satztest getestet werden.
Ab dem Schuljahr 2026/27 kann LIFT auch am Anfang des Schuljahres durchgeführt werden. Bei einer Testung am Anfang des Schuljahres wird die Normentabelle vom Ende des vorherigen Jahrganges herangezogen. Wenn Sie z.B. Anfang Klasse 6 testen, werden automatisch die Normen von Ende Klasse 5 verwendet.
Schulen, die am BiSS-Lesetraining teilnehmen, müssen verbindlich zur Mitte (Jan./Dez.) und zum Ende (Mai/Jun.) eines Schuljahres testen.
Die Klassenübersicht enthält die Namen der Schüler*innen, welche laut DiViS zum aktuellen Zeitpunkt die Klasse besuchen (tagesaktueller Abzug). Falls ein/e Schüler*in nicht in der Liste zu finden ist oder der Name abweicht, kann er/sie über das Feld „Schüler*in hinzufügen“ manuell zu einer Klasse hinzugefügt werden.
Über die Spalte „Aktionen“ können Sie Änderungen an den manuell hinzugefügten Schüler*innen vornehmen:
Symbol Mülleimer: Manuell angelegte Schüler*innen können wieder gelöscht werden. |
Symbol Stift: Manuell angelegte Schüler*innen können bearbeitet werden. |
Symbol Kreis mit Pfeilen: Wird der/die Schüler*in später in DiViS angelegt und erscheint dann doppelt in der Eingabemaske, können die Schüler*innen über den Kreis synchronisiert werden. Testergebnisse werden vom manuell angelegten Schüler*in übernommen. Der/die manuell angelegte Schüler*in wird im Anschluss gelöscht. Sie müssen die Synchronisation vornehmen, damit bei weiteren Testzeitpunkten die Ergebnisse verknüpft und Lernverläufe abgebildet werden können. |
Der Klassenname sowie Vor- und Nachname werden aus DiViS übertragen. Achten Sie darauf, dass alle Angaben in DiViS korrekt hinterlegt sind und aktualisieren Sie Veränderungen. Beachten Sie, dass Änderungen, die Sie in DiViS vornehmen, erst am nächsten Tag aktualisiert werden.
Dateneingaben sind nur im aktuellen und vorherigen Testzeitraum möglich. Testergebnisse, die weiter in der Vergangenheit zurück liegen, können über den Zeitstrahl angezeigt, jedoch nicht mehr bearbeitet werden. Die Dateneingabe wird für ältere Testzeiträume gesperrt.
LIFT ist ein sogenannter Speedtest. Die teilnehmenden Schüler*innen sollen dabei so viele Testaufgaben wie möglich innerhalb der vorgegebenen Zeit bearbeiten. Es ist nicht zu erwarten, dass sie alle Aufgaben in der Zeit schaffen.
LIFT soll zukünftig auch als Onlinetest mit automatisierter Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Die Entwicklung wurde bereits angestoßen, die Umsetzung wird aber noch Zeit in Anspruch nehmen.
Für den Worttest liegt die Ratewahrscheinlichkeit bei 25% und beim Satztest bei 50%. In der Rückmeldung sehen Sie die Anzahl der gemachten Fehler. Haben die Schüler*innen mehr Wörter und Sätze richtig als falsch beurteilt, lässt sich das Testergebnis gut interpretieren. Wurde hingegen ein Viertel der bearbeiteten Wörter oder die Hälfte der bearbeiteten Sätze falsch beurteilt, kann von einem Rateverhalten der Schüler*innen ausgegangen werden. Sie können sich dies auch in der Spalte „Anmerkungen“ in der Eingabemaske notieren, da es für Sie wichtig bei der Interpretation des Testergebnisses ist.
In den Rückmeldungen sehen Sie, dass für die betroffenen Schüler*innen kein Prozentrang und Referenzniveau ausgegeben und stattdessen ein „n.z.“ (nicht zuverlässig) vermerkt wird. Sie sollten in diesem Fall prüfen, ob das Testergebnis zu der eigentlichen Leseleistung des/ der Schüler*in passt. Wenn Sie feststellen, dass das Raten aufgrund einer zu niedrigen Testmotivation auftrat, können Sie den Test wiederholen. Sollten zu geringe Vorläuferkompetenzen der Grund sein, könnte man diese durch weitere individualdiagnostische Verfahren, wie zum Beispiel BAKO 1-4, erheben.
Wenn Sie diese Meldung erhalten, sind Sie nicht dazu berechtigt, die Inhalte zu sehen oder zu nutzen. Einen berechtigen Zugriff haben folgende Personen:
- Schulleitung, Abteilungsleitung (Didaktische Leitung), Fachleitung Deutsch
- Förderkoordination, Sprachlernberatung, LIFT-Beauftragte
- Deutsch Fachlehrkräfte, Klassenlehrkräfte
Die Schulleitung muss die Personengruppen Sprachlernberatung, Deutsch Fachleitung, Deutsch Fachkräfte sowie LIFT-Beauftragte eigenständig freischalten. Wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Die Schulleitung kann die Freischaltung unter „Zugriffsrechte verwalten“ vornehmen.
Die Schulen in freier Trägerschaft benötigen einen Zuvex-Account, da sie nicht an das FFH-Netz angeschlossen sind und als externe Nutzenden einen gesonderten Zugang zum Portal benötigen. Allen Schulen in freier Trägerschaft stehen bis zu fünf solcher Accounts zur Verfügung. Alle Zugänge besitzen automatisch die Rolle der Schulleitung, sodass die Nutzenden auf alle Inhalte Zugriff haben. Die Schulleitung muss daher vorab prüfen, wer einen Zugang an der Schule benötigt. Die Zuvex-Accounts müssen vor Nutzung beantragt werden. Für die Beantragung haben alle Schulleitungen ein Schreiben erhalten. Bei Fragen zur Beantragung der Accounts kontaktieren Sie bitte: ifbq-portal@ifbq.hamburg.de
Für LIFT wird zudem eine Eingabemaske bereitgestellt, wo die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler dokumentiert werden können. Im Anschluss kann die Lehrkraft eine Rückmeldung auf Individualebene herunterladen und für die Weiterarbeit im Unterricht nutzen.
Achtung: Das Portal ist aktuell für Schulen in freier Trägerschaft noch nicht nutzbar. Sie arbeiten daher zunächst nur mit der Übergangslösung. Für diese Übergangslösung müssen die Schulen in freier Trägerschaft aktiv einen Zugang beantragen. Bitte kontaktieren Sie hierfür das LIFT-Team über lift@ifbq.hamburg.de. Perspektivisch sollen Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls auf die Eingabemaske im Portal zugreifen können.
Bitte achten Sie darauf DiViS korrekt zu pflegen. Die Daten für die Eingabemaske werden aus DiViS gezogen und alle 24 Stunden aktualisiert. Wenn eine Klassenbezeichnung nicht korrekt angezeigt wird, z.B. „Schildkrö“ statt „Schildkröte“ liegt es daran, dass der Eintrag in DiViS nicht korrekt vermerkt ist.
Bitte beachten Sie, dass LIFT erst ab Ende Jahrgangsstufe 1 eingesetzt werden kann. Achten Sie darauf die Ergebnisse im richtigen Zeitpunkt auf dem Zeitstrahl zu dokumentieren. Wenn Sie versehentlich die Ergebnisse von Jahrgangsstufe 1 bei Anfang oder Mitte eintragen, werden unplausible Werte in der Rückmeldung angezeigt.
Die Dateneingabe ist für die Testzeitpunkte Anfang und Mitte gesperrt, da LIFT erst ab Testzeitpunkt Ende durchgeführt werden kann. Die Klassen werden zwar angezeigt, aber Sie können keine Daten eintragen.
Alle Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach § 12 HmbSG, die zielgleich beschult werden, nehmen an Testverfahren teil. Wenn ein Test für alle verbindlich ist, ist er es auch für zielgleich beschulte Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbindlich durchzuführen.
Für alle zieldifferent beschulten Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach § 12 HmbSG entscheidet die Lehrkraft in Abhängigkeit von der Zielsetzung. Der Einsatz von LIFT als individualdiagnostisches Instrument als Grundlage für die Förderung kann auch für zieldifferent beschulte Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sinnvoll sein.
LIFT-Ergebnisse können genutzt werden für:
- Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs, zu der auch immer Schulleistungen in den Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen gehören.
- Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf können auch zur Personengruppe mit (besonderen) Schwierigkeiten im Lesen gehören, wenn diese Schwierigkeiten nicht ursächlich auf den sonderpädagogischen Förderbedarf zurückzuführen sind.
- Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf können auch Sprachförderung nach § 28a HmbSG erhalten. Ausnahme: Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf „Sprache“. Diese Gruppe benötigt eine spezifische, umfängliche Förderung, die nicht durch eine Sprachförderung nach § 28a HmbSG erfolgen kann.