LIFT
Glossar
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Sprachförderung in zusätzlicher Lernzeit. Der Anspruch auf Additive Sprachförderung wird nach §28a HmbSG über Ergebnisse von standardisierten Diagnoseverfahren zugewiesen und die Teilnahme an der Förderung ist bei Unterschreitung des entsprechenden Prozentranges (für LIFT Prozentrang ≤ 15) obligatorisch. (Quelle: Individualdiagnostik Portal)
Außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL) ist eine Fördermaßnahme für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Bereich Lesen und/oder Rechtschreiben oder im Bereich Rechnen. AUL kann beantragt werden, wenn schulischen Fördermaßnahmen (integrierte und additive Sprachförderung) nicht ausreichen. Grundlage für die Beantragung sind (sehr schwache) Testergebnisse aus zwei Testungen mit einem geeigneten individualdiagnostischen Verfahren, die im Lesen oder Rechnen mit einem mindestens sechsmonatigem Abstand, im Rechtschreiben mit einem vier- bis achtmonatigem Abstand durchgeführt wurden, sowie die Ergebnisse eines Intelligenztests. Zusätzlich wird die Darlegung der bisherigen Förderung benötigt. Außerdem muss mindestens sechs Monate lang ein Nachteilsausgleich gewährt worden sein (für Rechnen jedoch längstens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 4). Der Antrag wird von den Sorgeberechtigten über die Schulleitung bei der BSFB gestellt. Im Falle einer Antragstellung erstellt die Schule eine formgebundene Stellungnahme und leitet alle erforderlichen Unterlagen an die Beratungsabteilung des zuständigen ReBBZ weiter. Dieses erstellt auf der Basis einer fachlichen Prüfung eine ebenfalls formgebundene Stellungnahme und leitet den vollständigen Antrag mit den Stellungnahmen und den weiteren erforderlichen Unterlagen an das zuständige Sachgebiet in der BSFB zur Entscheidung weiter. Bei Bewilligung durch die BSFB erfolgt die Förderung in einer Lerntherapiepraxis oder durch eine Einzelperson. Die Kosten werden teilweise von der BSFB übernommen. (Quelle: Individualdiagnostik Portal)
B
„Die Schülerinnen und Schüler können Schwierigkeiten nur im Lesen, nur im Rechtschreiben oder auch in beiden Bereichen aufweisen.
Folgende Voraussetzungen sind bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben nach Maßgabe dieser Handreichung bzw. von § 44 Absatz 1a HmbSG und VO Notenschutz zugrunde zu legen. Alle Voraussetzungen a) bis c) müssen erfüllt sein:
a) Testergebnisse in den festgelegten Testverfahren liegen
- im Lesen in bundesweit normierten Testverfahren den Prozentrang 5 oder weniger, in hamburgweit normierten Testverfahren den Prozentrang 10 oder weniger,
- im Rechtschreiben unterhalb des Prozentrangs 10
(§ 3 Absätze 1 und 2 VO Notenschutz).
b) Die besonderen Schwierigkeiten sind auf das Lesen und/oder Rechtschreiben begrenzt: Die besonderen Schwierigkeiten erschweren den Nachweis des Leistungsstandes in allen anderen Bereichen wesentlich (§ 44 Absatz 1a Satz 1 HmbSG). Dies ist der Fall, wenn
- die Leistungen im Lesen und/oder Rechtschreiben deutlich von den Leistungen in allen anderen Kompetenzbereichen abweichen und
- die Schwierigkeiten derart erheblich sind, dass sie ursächlich für den erschwerten Nachweis des Leistungsstandes in allen anderen Kompetenzbereichen sind (§ 3 Abs. 6 VO Notenschutz).
c) Die Schülerinnen und Schüler werden nicht zieldifferent beschult (§ 44 Absatz 1b HmbSG und § 3 Abs. 8 VO Notenschutz). Um einen möglichen sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Erfordernis einer zieldifferenten Beschulung auszuschließen, wurden die erforderlichen Test- und Diagnoseverfahren durchgeführt (§ 4 Absatz 4 VO Notenschutz, zur Klärung der Voraussetzungen des § 44 Absatz 1b HmbSG)“ (Handreichung: Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten oder besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, S.14).
„Die Schülerinnen und Schüler können besondere und lang anhaltende Schwierigkeiten nur im Lesen, nur im Rechtschreiben oder auch in beiden Bereichen aufweisen.
Folgende Voraussetzungen sind bei besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben nach Maßgabe dieser Handreichung bzw. von § 44 Absätze 1a und 1b HmbSG und VO Notenschutz zugrunde zu legen: Alle Voraussetzungen a) bis e) müssen erfüllt sein:
a) Testergebnisse in den festgelegten Testverfahren liegen
- im Lesen in bundesweit normierten Testverfahren den Prozentrang 5 oder weniger, in hamburgweit normierten Testverfahren den Prozentrang 10 oder weniger,
- im Rechtschreiben unterhalb des Prozentrangs 10
(§ 44 Absatz 1a Satz 2 HmbSG und § 3 Absätze 1 und 2 VO Notenschutz).
b) Die besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten sind auf das Lesen und/oder Rechtschreiben begrenzt: Die besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten erschweren den Nachweis des Leistungsstandes in allen anderen Bereichen wesentlich (§ 44 Absatz 1a Satz 1 HmbSG). Dies ist der Fall, wenn
- die Leistungen im Lesen und/oder Rechtschreiben deutlich von den Leistungen in allen anderen Kompetenzbereichen abweichen und
- die Schwierigkeiten derart erheblich sind, dass sie ursächlich für den erschwerten Nachweis des Leistungsstandes in allen anderen Kompetenzbereichen sind (§ 3 Abs. 6 VO Notenschutz).
c) Die Schülerinnen und Schüler werden nicht zieldifferent beschult (§ 44 Absatz 1b HmbSG und § 3 Abs. 8 VO Notenschutz). Um einen möglichen sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Erfordernis einer zieldifferenten Beschulung auszuschließen, sind die erforderlichen Test- und Diagnoseverfahren bereits durchgeführt worden (§ 4 Absatz 4 VO Notenschutz, zur Klärung der Voraussetzungen des § 44 Absatz 1b HmbSG).
d) Die Schülerinnen und Schüler haben ab dem Zeitpunkt der Feststellung von Schwierigkeiten bzw. von besonderen Schwierigkeiten die im diagnosegestützten Förderplan festgeschriebenen schulischen Fördermaßnahmen innerhalb und außerhalb des Unterrichts (§ 5 VO Notenschutz) wahrgenommen. Dieser Zeitraum beträgt mindestens zwölf Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 3 VO Notenschutz auf der Basis von § 44 Absatz 1a Satz 3 HmbSG).
e) Nachteilsausgleichsmaßnahmen sind weiterhin gewährt (§ 5 Absatz 2 Satz 3 und § 6 VO Notenschutz). Dieser Zeitraum beträgt mindestens sechs Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 3 VO Notenschutz)“ (Handreichung: Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten oder besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, S. 16).
BiSS steht für "Bildung durch Sprache und Schrift" und beruht auf einer Initiative zur Sprachförderung, Sprachdiagnostik und Leseförderung.
Für LIFT dient der Code zur Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten der Schüler*innen. Der BiSS-Code wird aus den Daten „Vorname“, „Nachname“ und „Geburtsmonat“ gebildet.
Für die Bildung sind die folgenden Regeln zu beachten:
1. Stelle: zweiter Buchstabe des ersten Vornamens
2. Stelle: dritter Buchstabe des ersten Vornamens
3. Stelle: zweiter Buchstabe des ersten Nachnamens
4. Stelle: vorletzter Buchstabe des letzten Nachnamens
5. + 6. Stelle: Geburtsmonat (zweistellig)
Im Rahmen der Bund-Länder Initiative BiSS „Bildung durch Sprache und Schrift“ begann vor einigen Jahren das BiSS-Lesetraining als Pilotprojekt für die systematische Leseförderung an Hamburger Schulen.
Dieses beinhaltet die Förderung der Leseflüssigkeit durch eine verbindliche Lesezeit von 20 Minuten an mindestens vier Tagen pro Woche. Verschiedene Lautleseverfahren, wie das Chorisches Lesen oder das Hörbuchlesen, sollen die Leseflüssigkeit der Schüler*innen in dem sogenannten Leseband kontinuierlich steigern.
Für alle Schulen, die am Lesetraining teilnehmen, ist die Lernverlaufsdiagnostik zur Mitte (Dezember/ Januar) und Ende (Mai/ Juni) des Schuljahres verbindlich durchzuführen.
D
Ist eine Schulverwaltungssoftware und steht für „Digitale Verwaltung in Schulen“. In DiViS werden an den Schulen Informationen zu den Schüler*innen und Lehrkräften verwaltet. Die LIFT-Eingabemaske enthält die tagesaktuellen Vor- und Nachnamen der Schüler*innen einer Klasse aus DiViS. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Daten der Schüler*innen in DiViS gepflegt werden und immer auf dem aktuellsten Stand sind. Die Rollen der Schulleitung, Abteilungsleitung, Fachlehrkraft und Förderkoordination werden für die Nutzung des Portals über DiViS bereitgestellt.
E
Der Erwartungswert beschreibt für LIFT den Mittelwert der Anzahl der richtig beurteilten Wörter bzw. Sätze aus der Normstichprobe zum jeweiligen Testzeitpunkt.
Die systematische Erfassung und die begründete Bewertung von Prozessen oder Ergebnissen, um deren Wirksamkeit zu bestimmen.
F
Beschreibt für LIFT die Anzahl der falsch beurteilten Wörter bzw. Sätze.
I
Die Individualrückmeldung ermöglicht einen Überblick über die individuellen Leistungen im Wort- und/ oder Satztest jedes*r einzelnen Schülers*in der Klasse im zeitlichen Verlauf. Die Individualrückmeldung steht unmittelbar nach der vollständigen Eingabe der Testergebnisse der Schüler*innen für die Weiterarbeit im Unterricht bzw. eine individuelle Förderplanung bereit.
Einzelne Frage/ Aufgabe in einem Verfahren. (Quelle: Individualdiagnostik Portal)
K
Die Klassenrückmeldung zeigt die durchschnittliche Leistung der getesteten Klasse im Quer- und Längsschnitt an. Die Rückmeldung steht einen Tag nach der Dateneingabe als dynamische Rückmeldung im Dashboard zur Verfügung. Zugriffsberechtig sind die Klassenleitung, die Fachlehrkraft Deutsch, die Schulleitung, die Abteilungsleitung, die Förderkoordination, die LIFT-Beauftragte und die Sprachlernberatung.
M
Der Durchschnitt aller Testergebnisse, berechnet als Summe der Werte geteilt durch die Anzahl der Werte. (Quelle: Individualdiagnostik Portal)
N
Maßnahmen, die Schüler*innen mit (besonderen) Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen gewährt werden können, wenn die Ergebnisse in den entsprechenden Diagnoseverfahren unter den jeweiligen Grenzwerten liegen (Lesen in bundesweit normierten Testverfahren ≤ 10, in hamburgweit normierten Testverfahren ≤ 15, Rechnen ≤ 10, Rechtschreiben ≤ 15) und eine innerschulische Förderung (inner- und außerhalb des Unterrichts) von mindestens 6 Monaten stattgefunden hat. Diese Maßnahmen können beispielsweise in Form von Zeitverlängerungen oder zusätzlichen Hilfsmitteln umgesetzt werden. (Quelle: Individualdiagnostik Portal)
Der Prozess, bei dem mit einer meist großen Anzahl an Personen ein Test durchgeführt wird und auf dieser Grundlage standardisierte Werte (Normwerte wie Prozentränge, T-Werte usw.) für bestimmte Testergebnisse (Rohwerte) ermittelt werden können. Dadurch können künftig individuelle Ergebnisse mit denen einer Referenzgruppe verglichen und interpretiert werden. (Quelle: Individualdiagnostik Portal)
Standardisierte Werte, die den Vergleich von individuellen Testergebnissen mit einer Referenzgruppe aus der Normierung ermöglichen. (Quelle: Individualdiagnostik Portal)
„Notenschutz ist eine Maßnahme, um Schülerinnen und Schülern mit besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben ,die Möglichkeit [zu geben], ihren Leistungsstand weniger beeinflusst von den genannten Schwierigkeiten nachzuweisen‘“(§ 1 Satz 1 VO Notenschutz, zitiert nach Handreichung Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten oder besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, S. 48).
P
Der Prozess vor der Normierung, bei dem ein neues Testverfahren oder eine neue Version eines bestehenden Verfahrens an einer kleineren Gruppe von Personen ausprobiert wird. Auf diese Weise können mögliche Probleme identifiziert und behoben werden und es kann sichergestellt werden, ob der Test wie beabsichtigt funktioniert, bevor er offiziell verwendet wird. (Quelle: Individualdiagnostik Portal)
Ein statistisches Maß dafür, wie die Leistung einer Person im Vergleich zur Normierungsstichprobe (Referenzgruppe) einzuordnen ist. Der Prozentrang gibt an, wie viel Prozent der Referenzgruppe gleich gut oder schlechter abgeschnitten haben. Beispielsweise bedeutet ein Prozentrang von 85, dass 85 % der Personen in der Referenzgruppe gleich gut oder schlechter abgeschnitten haben und nur 15% besser. Prozentränge helfen dabei, individuelle Testergebnisse in einen größeren Zusammenhang zu stellen und leicht verständlich zu interpretieren. (Quelle: Individualdiagnostik Portal)
R
Der ursprüngliche, unnormierte Punktwert, den eine Person in einem Test erzielt. Meistens ist es die Summe der richtigen Antworten. Der Rohwert gibt noch keine Hinweise darauf, wie gut oder schlecht ein individuelles Ergebnis ist. (Quelle: Individualdiagnostik Portal)
Für LIFT beschreibt der Rohwert die Anzahl der richtig beurteilten Wörter bzw. Sätze.
S
Die Schüler*innen entscheiden, ob die vorgegebenen Sätze inhaltlich richtig oder falsch sind. Für die Primarstufe besteht der Test aus 65 Items und in der Sekundarstufe aus 95 Items. Die Bearbeitungszeit beträgt für den Satztest 3 Minuten.
Die Schulrückmeldung weist die verschiedenen Klassen eines Jahrgangs einer Schule im Vergleich zueinander aus. Es werden Quer- und Längsschnitte zur Verfügung gestellt. Diese Rückmeldung steht einen Tag nach der Dateneingabe als dynamische Rückmeldung im Dashboard zur Verfügung. Zugriffsberechtigt ist die Schulleitung, Abteilungsleitung, Förderkoordination, welche wiederum die die LIFT-Beauftragte und die Sprachlernberatung freischalten kann.
„Die Schülerinnen und Schüler können Schwierigkeiten nur im Lesen, nur im Rechtschreiben oder auch in beiden Bereichen aufweisen.
Folgende Voraussetzungen sind bei Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben nach Maßgabe dieser Handreichung und der VO Notenschutz zugrunde zu legen. Alle Voraussetzungen a) bis c) müssen erfüllt sein:
a) Testergebnisse in den festgelegten Testverfahren erreichen
- im Lesen in bundesweit normierten Testverfahren den Prozentrang 10 oder weniger, in hamburgweit normierten Testverfahren den Prozentrang 15 oder weniger,
- im Rechtschreiben den Prozentrang 15 oder weniger
(§ 3 Abs. 8 VO Notenschutz).
b) Die Schwierigkeiten sind auf das Lesen und/oder Rechtschreiben begrenzt: Die Schwierigkeiten erschweren den Nachweis des Leistungsstandes in allen anderen Bereichen wesentlich. Dies ist der Fall, wenn
- die Leistungen im Lesen und/oder Rechtschreiben deutlich von den Leistungen in allen anderen Kompetenzbereichen abweichen und
- die Schwierigkeiten derart erheblich sind, dass sie ursächlich für den erschwerten Nachweis des Leistungsstandes in allen anderen Kompetenzbereichen sind (§ 3 Abs. 6 VO Notenschutz).
c) Die Schülerinnen und Schüler werden nicht zieldifferent beschult (§ 3 Abs. 8 VO Notenschutz). Um einen möglichen sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Erfordernis einer zieldifferenten Beschulung auszuschließen, wurden die erforderlichen Test- und Diagnoseverfahren durchgeführt (§ 4 Absatz 4 VO Notenschutz, zur Klärung der Voraussetzungen des § 44 Absatz 1b HmbSG)“ (Handreichung: Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten oder besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, S.12).
Ein Verfahren zur systematischen, schnellen und effizienten Untersuchung von meist größeren Personengruppen, um bestimmte Merkmale bzw. Probleme frühzeitig zu erkennen. Es dient dazu, Personen zu identifizieren, bei denen ein weiterführender diagnostischer oder interventioneller Bedarf besteht. Screenings sind meist weniger zeitaufwändig als eine umfassende Diagnostik. (Quelle: Individualdiagnostik Portal)
Ist ein Testformat, bei dem die Testaufgaben in der Regel durch die teilnehmenden Schüler*innen beantwortet werden können. Für den Test besteht jedoch eine geringe Bearbeitungszeit, häufig nur von wenigen Minuten. Für die teilnehmenden Schüler*innen ist es deshalb nicht möglich, alle Aufgaben in der vorgegebenen Zeit zu lösen. (Quelle: APA Dictionary of Psychology)
Eine Gruppe von Personen, die Teil einer größeren Population ist (= Grundgesamtheit, z. B. alle Kinder aus der 4. Klasse in Deutschlands Großstädten) und an einer Untersuchung teilnimmt. Idealerweise repräsentiert die Stichprobe die Zielgruppe des Testverfahrens in z. B. Klassenstufe, Geschlecht und Schulform. (Quelle: Individualdiagnostik Portal)
T
Dieser beschreibt den Zeitraum, in dem der Test normiert wurde und durchgeführt werden soll. Für LIFT sind es zur Mitte des Schuljahres die Monate Dezember und Januar. Am Ende des Schuljahres sind es die Monate Mai und Juni.
Schulen können die Testung auch am Anfang des Schuljahres in den Monaten August und September durchführen. In diesem Fall werden die Normen des vorangegangenen Jahrgangs zum Ende des Schuljahres herangezogen. Beispiel: Wird eine Klasse aus dem 4. Jahrgang zum Anfang des Schuljahres getestet, werden für die Ergebnisse die Normen vom Ende des 3. Jahrgangs herangezogen.
W
Die Schüler*innen sollen zu vorgegebenen Bildern jeweils die passende von vier Antwortoptionen auswählen. Der Worttest wird nur in der Primarstufe durchgeführt und besteht aus 66 Items. Die Bearbeitungszeit beträgt 2 Minuten.